Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Lippische Meßwerkzeugfabrik, Kronshage KG, Bad Salzuflen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Lippische Meßwerkzeugfabrik, nachfolgend ,,Verkäuferin" genannt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang bemisst sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin. Handelsübliche Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Zu den handelsüblichen Abweichungen gehören insbesondere:
a) Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit, Schwere usw. sowie durch Druck und Fabrikationstechnik bedingte Unterschiede zwischen Handpressendruck oder Musterauflage oder Ausführung. Bei farbigen-Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
b) Produktänderungen, die auf einer geänderten Fertigungsweise in Folge technischer oder sonstiger Neuerungen beruhen.
c) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% des Auftragsvolumens, die drucktechnisch bedingt sind. - Korrekturen, die nicht von der Verkäuferin verschuldet sind, sei es in Folge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder Änderung des Textes, gehen auf Kosten des Bestellers und werden nach der dafür erforderlichen Arbeitszeit berechnet. Für Druckfehler, die der Besteller in dem ihm als druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat, haftet die Verkäuferin nicht, Wird keine Übersendung eines Korrekturabzuges verlangt, so beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin für Satzfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 4 Preise
- Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigen Nachlass sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungskosten einschließlich Bereitstellungskosten zum Versand bei der Verkäuferin.
- Kostenvoranschläge geben grundsätzlich nur angenäherte Preise wieder.
- Die angebotenen und bestätigten Preise gelten grundsätzlich nur bei Auftragsabwicklung innerhalb von 10 Tagen. Falls nicht im Einzelfall ein Festpreis gesondert schriftlich vereinbart ist, gelten die am Liefertag gültigen Tagespreise. Gegenüber von Käufern, die nicht dem Personenkreis des § 24 AGB-G angehören, gilt der angebotene oder bestätigte Preis für 4 Monate ab Auftragsbestätigung.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
- Die von der Verkäuferin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. ln dem Fall gelten Lieferfristen erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages notwendigen kaufmännischen und technischen Unterlagen des Käufers bzw. nach Freigabe der Muster, Entwürfe und Korrekturabzüge durch den Käufer!
- Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Verkäuferin ist verpflichtet, den Käufer über einen Eintritt der genannten Umstände zu unterrichten.
- Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware bei der Verkäuferin zum Transport bereitgestellt ist. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich bzw. verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung
Für Mängel und zugesicherte Eigenschaften der Waren haftet die Verkäuferin wie folgt:
- Die Verkäuferin haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Ware, jedoch nur dem unmittelbaren Käufer gegenüber. Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin sind nicht abtretbar.
- Gelieferte Gegenstände, die in Folge eines Umstandes, der vor dem Gefahrübergang liegt, in ihrer Funktionsfähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt sind, werden nach billigem Ermessen der Verkäuferin nachgebessert oder durch neue Lieferung innerhalb angemessener Frist ersetzt. Die Feststellung solcher Mängel ist der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
- Der Käufer hat der Verkäuferin für Nachbesserung oder Ersatzlieferung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Die beanstandete Ware ist der Verkäuferin auf eigene Gefahr zu übersenden.
- Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, oder nimmt die Verkäuferin diese innerhalb angemessener Frist auf Verlangen des Käufers nicht vor, kann der Besteller die Herabsetzung des Preises oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Gewährleistung der Verkäuferin auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die ihr gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung vorbehalten. Die Verbindung der gelieferten Waren mit anderen Sachen erfolgt bis zur vollen Bezahlung nur zum Zwecke des vorübergehenden Gebrauchs.
- Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Verkäuferin von Pfändungen, Beschädigungen und Untergang der gelieferten Waren unverzüglich zu verständigen und die Kosten von Maßnahmen der Verkäuferin zur Wahrnehmung ihrer Eigentumsrechte zu tragen,
- Erwirbt der Käufer die Kaufsache zum Zwecke des Weiterverkaufes, so tritt der Erlös an die Stelle des Kaufgegenstandes. Entstehende Forderungen des Käufers gegen seine Kunden sind in der jeweiligen Höhe der Kaufpreisschuld an die Verkäuferin abgetreten.
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes stellt keinen Rücktritt dar, sofern kein Abzahlungsgeschäft mit Nichtkaufleuten vorliegt. Der Käufer hat nur Anspruch auf Gutschrift des Erlöses der freihändigen Verwertung der Kaufsache.
- Bei Zahlungsverzug entfällt das Recht des Käufers zum Besitz und zum Gebrauch der Kaufsache.
§ 9 Zahlung
- Zahlungen sind bar und ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Verkäuferin zu leisten. Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum berechtigen zum Abzug von 2 % Skonto.
- Sofern keine Zahlung innerhalb 30 Tagen erfolgt ist, befindet sich der Käufer in Verzug. Sodann ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte noch offene Bestschuld fällig. Bei Anzahlungsgeschäften mit Nichtkaufleuten tritt Fälligkeit der Restschuld bei Rückstand mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ein, sobald der Rückstand 10% des Preises umfasst.
- Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenstände geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Verkäuferin ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 11 Impressum
Die Verkäuferin ist berechtigt, auf den von ihr gelieferten Waren ihr Impressum anzubringen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Lemgo ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sofern eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein bzw. werden sollte, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt,